Die Heizkostenabrechnung…
umfasst alle Kosten, die durch die Wärme- und
Wasserlieferung entstanden sind.
Dabei müssen Vorgaben und Richtlinien der Heiz- und Betriebskostenverordnung
eingehalten werden.
Wir gewährleisten Ihnen eine zuverlässige Messung, eine
korrekte Umlage der Energiekosten sowie der Betriebskosten Ihrer zentralen
Heizungsanlage.
Außerdem gewährleisten wir Ihnen, durch kontinuierliche
Fortbildung unserer Teammitglieder, eine rechtssichere und pünktliche Abrechnung,
die Ihnen Zeit, Geld und Stress erspart.
Wir bauen nur noch Messgeräte mit Funkmodulen ein,
sodass die zukünftigen, wirtschaftlichen und geschäftlichen Anforderungen
gewährleistet sind. Dank Funktechnologie können wir die Ablesewerte Ihrer Messgeräte
per Fernauslesung ermitteln. Das bringt Ihnen und Ihrem Mieter den Vorteil,
dass Vor-Ort Termine nicht mehr notwendig sind.
Bei der Betriebskostenabrechnung…
werden alle Kosten für das jeweilige Objekt, wie
beispielsweise Versicherungen und Müllentsorgung, berücksichtigt. Die
Kostenumlage ist meist im Mietvertrag vereinbart und je nach Abrechnung ist
eine Nachzahlung durch den Mieter oder Erstattung durch den Vermieter zu
zahlen.