Wasser ist die Grundlage des Lebens. Damit es für den
Menschen unbedenklich ist, Wasser aus der Leitung zu trinken, muss es frei von
Krankheitserregern und Schadstoffen sein.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde erstmalig in Deutschland
am 21. Mai 2001 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet - zuletzt
2017/2018.
Seit dem 09.01.2018 gilt für alle Immobilien mit neu in
Betrieb genommenen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, dass die
Erstuntersuchung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme
durchgeführt werden muss (§14b Abs. 6 TrinkwV).
Um die Bewohner Ihrer Immobilien effektiv, gemäß den
gesetzlichen Vorschriften, zu schützen und Ihr Haftungsrisiko zu minimieren,
erhalten Sie von uns, als zertifizierter Dienstleister, die bestmögliche
Unterstützung.
Wir sorgen für Ihre Gewissheit. Es dient zum Schutz von Bewohnern und natürlich auch zur Sicherheit von Vermietern und Verwaltern.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen folgendes Rundum Sorglos-Paket:
Ankündigung und Terminierung
der Probenahmen
Koordinierung der Trinkwasseruntersuchung
Überwachung und Einhaltung
der Prüfintervalle
Analyse der Proben durch unser
akkreditiertes Partnerlabor
Archivierung aller Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren
- Jetzt vom sewatec Komplettservice profitieren -
Um Proben am zentralen Trinkwassererwärmer entnehmen zu können, sind spezielle Probenahmeventile erforderlich. Diese sind häufig bei älteren Gebäuden nicht installiert. Als Betreiber oder Eigentümer einer solchen Großanlage, müssen Sie diese Probenahmeventile durch Fachpersonal nachrüsten lassen.
Falls noch nicht vorhanden, Montage von Probenahmeventilen durch Ihren Fachhandwerker
Aufnahme und Dokumentation der Entnahmestellen
Beauftragung der Trinkwasserentnahme auf Legionellen bei sewatec