Gemäß §14b TrinkwV ist die Trinkwasseranalyse auf Legionellen unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht.
Eine Legionellenprüfung ist für Sie Pflicht, wenn folgende Punkte zutreffen:
Ihre Immobilie hat mehr als zwei Wohn-/ Nutzeinheiten.
Mindestens eine Wohn-/ Nutzeinheit ist vermietet.
Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden,
in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Liter Speichervolumen
oder mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung zwischen der Trinkwassererwärmung
und der am weitesten entfernten Entnahmestelle.
Seit dem 09.01.2018 muss die Erstuntersuchung bei neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden (§14b Abs. 6 TrinkwV).
Pro Meter Wasserleitung ergeben sich folgende Durchschnittswerte:
1 Zoll Leitung à 0,49 Liter / Meter
3/4 Zoll Leitung à 0,31 Liter / Meter
1/2 Zoll Leitung à 0,13 Liter / Meter